Abkassieren mit Rückenwind – Die Fahrradsteuer kommt

Was lange rollt, wird endlich besteuert. Nach der erfolgreichen Einführung von Steuerklasse F („Freizeitradler mit Kurbelambitionen“) hat der Bundestag in einer historischen Nachtsitzung bei Power-Riegeln und isotonischer Apfelschorle einstimmig die „Abgabe zur aufrechten Mobilität“ beschlossen – kurz: Fahrradsteuer. Damit wird Deutschland zum weltweiten Vorreiter im Bereich „Progressive Mikromobilitätsmonetarisierung“, wie es im ministerialen FAQ heißt.

„Es kann nicht sein, dass Autofahrende mit jeder Tankfüllung das Bruttosozialprodukt stützen, während Radfahrende sich klammheimlich durch unser Land strampeln – emissionsfrei, aber beitragsfrei“, erklärte Bundesfinanzministerin Radtke (parteilose Fahrbahnmitte), während sie sich am Pult die Fahrradkette von der Krawatte wischte. „Das ist nicht nur ein Schlag gegen die Verkehrsgerechtigkeit, sondern auch gegen unsere Fiskalmoral.“

Steuerpflichtig: Zwei Räder, viele Fragen

Künftig wird jedes fahrbereite Fahrrad mit einer jährlichen Grundsteuer von 19,90 € belegt – E-Bikes zahlen doppelt, weil „sie sich ja sowieso anschieben lassen“. Für Lastenräder greift der neue Luxusausgleich: Wer mehr als zwei Kinder oder zwei Dackel transportiert, muss einen sogenannten „Sozialräumlichen Spurbonus“ von 3 € pro Achse leisten. Monowheels und Klappräder bleiben bis auf Weiteres steuerfrei, weil sich niemand im Ministerium darauf einigen konnte, ob sie überhaupt als Fortbewegungsmittel gelten.

Besonders innovativ: Der „Pedal-Peak-Zuschlag“, der zwischen 7 und 9 Uhr sowie 16 und 18 Uhr automatisch fällig wird, wenn man auf einem registrierten Radweg fährt. Die dafür entwickelte App „Velovax“ erfasst Geschwindigkeit, Atemfrequenz und Sarkasmuspegel – und bucht direkt ab. „Ein Euro pro Kick in die Freiheit“, wirbt das Ministerium mit neu entdeckter Reimfreude.

Alles für die Radwege – theoretisch

Natürlich, so wird versichert, fließt jeder eingenommene Cent ausschließlich in den Ausbau und die Pflege deutscher Radwege. Geplant sind unter anderem:

  • Beheizte Überholspuren in urbanen Gebieten („Anti-Matsch-Initiative“)
  • Solarbetriebene Ampeln mit veganem Touchscreen
  • 5 km Teststrecke für Fahrräder mit Hydraulikpedalen in Sachsen-Anhalt
  • Kunstinstallationen in Unterführungen, die schlechte Laune in Blütenstaub verwandeln

Auf Nachfrage, wann mit dem tatsächlichen Bau neuer Radwege zu rechnen sei, ließ das Verkehrsministerium verlauten: „Sobald die konzeptionelle Phase der Evaluierungskommission zur Formatfrage der Planungsdaten abgeschlossen ist – voraussichtlich Q4/2031.“

Widerstand aus der Pedalopposition

Kritik kommt erwartungsgemäß von den Grünen, den Fahrradverbänden sowie der evangelischen Kirchengemeinde von Münster. „Diese Steuer trifft vor allem jene, die ohnehin schon Opfer des urbanen Flickenteppichs aus Halbradwegen, Pflastersteinwüsten und abrupt endenden Fahrradpiktogrammen sind“, sagt ein Sprecher des Bundes der Anständigen mit Fahrrad (BAF).

In sozialen Netzwerken formiert sich indes Widerstand unter dem Hashtag #Zahltretung. Prominente Influencer wie @FahrradFetzi oder @Velopunk rufen zu Demonstrationen auf. In Berlin-Mitte wurde ein Parkverbotsschild für SUVs satirisch umetikettiert: „Nur für steuerlich benachteiligte Zweiräder.“

Bürokratie mit Kettenölcharme

Wer glaubt, die Anmeldung der Räder sei einfach, kennt die deutsche Verwaltung schlecht. Formulare wie das VST-69A („Vorradsteuer-Typisierung der Geometrie“) und die „Selbstauskunft zur Treteinheit gemäß §27g RadFAngV“ sind Pflicht. Auch das neue „Nummernblech light“ – ein reflektierender QR-Code für jedes Fahrrad – kann nur auf einem Bürgeramt mit Radverkehrsreferat beantragt werden. In ländlichen Regionen findet sich dieses derzeit in Autobahnnähe oder im Keller der Kreisverwaltung, gleich neben dem Raum für Fundkaninchen.

Die Poser profitieren – aber nur auf Zeit

Ironischerweise freut sich die Fahrradindustrie insgeheim: Durch die Steuerpflicht ist der Wert alter Räder gestiegen, denn sie gelten als steuerfreie Altbestände („Analogräder erster Generation“). Auf eBay boomt der Handel mit rostigen Diamant-Rahmen. Findige Tüftler haben bereits das „Reverse-E-Bike“ erfunden, bei dem der Akku nur für die Lichtanlage verwendet wird, um der Steuerpflicht zu entgehen.

Auch findige Eltern melden ihre Kinderräder vorsorglich auf die Namen ihrer Katzen an – schließlich sind Tiere bislang nicht steuerpflichtig. Das Ministerium prüft jedoch bereits Gegenmaßnahmen in Form einer „Mobilitätsabgabe auf mehrbeinige Eigentümerschaften“.

Eine Steuer für die Zukunft?

Die Bundesregierung zeigt sich gelassen: Wer zahlt, strampelt bewusster – so das Motto. Außerdem sei die Fahrradsteuer ein Pilotprojekt im Rahmen der „Mobilitätsertragsstrategie 2040+“. Denkbar seien künftig auch:

  • Luftsteuer für besonders atmungsaktive Sportler
  • Helm-Versicherungsbeitrag bei reflektierender Kleidung
  • Und eine „Rücksichtsrente“ – für alle, die freiwillig rechts fahren und dabei lächeln

Und was kommt als Nächstes?

Insider munkeln: Wer regelmäßig über Verkehrsplanung twittert, könnte in Zukunft die „Zynismuspauschale“ entrichten müssen. Und wer bei Rot über die Kreuzung läuft, wird mit einer „idealistischen Fußgängerstrafabgabe“ belegt – zahlbar in Bio-Müsli oder Fahrradschlössern.

Bis dahin bleibt uns nur eines: Klingeln, treten – und lachen. Denn selbst wenn Deutschland das Rad nicht neu erfindet, gelingt uns vielleicht das: Eine Steuer, bei der sogar das Finanzamt ins Straucheln kommt.

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